Cassano Liquore di Mandarino Mandarinenlikör

Steckbrief Cassano Liquore di Mandarino Mandarinenlikör
Art: | Likoer |
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Erzeuger: | Cassano |
Rebsorte: | Liquore di Mandarino Mandarinenlikör |
Qualität: | Spitzenqualität |
Geschmack: | fruchtiges und Aromen reiches Bukett und Geschmack |
Alkoholgehalt: | 30,0% Vol |
Füllmenge: | 0,70 Liter |
Hersteller: | Cassano 1875 | Via Marina di Cassano 40 | 80063 Piano di Sorrento | Italien |
Allergenhinweis: | enthält Sulfite |
Bewertungen: | ✶✶✶✶✶ | Lieferung bei heutiger Zahlung: 20.10.-22.10.25 |
Preis Cassano Liquore di Mandarino Mandarinenlikör 30% Vol. 700ml

Beschreibung Cassano Liquore di Mandarino Mandarinenlikör
Die klimatischen Bedingungen in der Region Sorrento an der Amalfiküste sind so gut, dass sogar Mandarinen dort wachsen. Edoardo Raspelli und Maurizio Ercolano setzen auf deshalb auf beste Qualität der Rohstoffe, was sich schlussendlich auch im Geschmack am deutlichsten bemerkbar macht. Sie setzen nicht mit Schwerpunkt auf künstliche Aromen, sondern nützen die natürlichen Aromen der Früchte.
Der Cassano Mandarinenlikör Liquore di Mandarino hat eine sehr schöne orangene Farbe, wolhriechende intensive Aromen von edlen Mandarinen und bietet einen sehr harmonisch weichen runden Geschmack. Durch sine Intensität hat er einen feinen Nachhall wie eine gute anhaltende Länge. Als Dessert oder über Eis entfaltet der Cassano Mandarinenlikör Liquore di Mandarino sein ganzes Aroma.
Bezeichnung des Lebensmittels: Cassano Liquore di Mandarino Mandarinenlikör
Liste der Zutaten: Wasser, Zucker, Alkohol, Aromen, Konzentrat aus Sorrento Mandarinen, Farbstoff
Nettomenge des Lebensmittels: 700 ml
Alkoholgehalt: 30% Vol.
Empfohlene Trinktemperatur: 6-8°C
Besondere Lagerungsbedingungen: kühl lagern
Hersteller: Cassano 1875 di Maurizio Ercolano, Via Marina di Cassano 40, 80063 Piano di Sorrento, Italien
Warnhinweis: dieses Produkt enthält Alkohol und darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden.
Zusatz Hinweis: Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren. Der Zusteller prüft das Alter der Empfangsperson (Empfänger oder andere empfangsberechtigte Person) anhand eines amtlichen Lichtbilddokuments. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Zusteller aufgrund der Gesamtumstände eindeutig davon ausgehen darf, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht. Es erfolgt keine Altersdokumentation. Empfangsberechtigt sind der angegebene Empfänger, der durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Empfangsbevollmächtigte, sowie Angehörige des Empfängers und andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen. Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner.